Durch eine erneute Klage wird das Verfahren zur Flurbereinigung unterbrochen und verzögert sich der Bau der geplanten Ortsumfahrung B180 zwischen Aschersleben/Süd und Quenstedt.
Für alle Beteiligten umso unverständlicher, da während der Einspruchsfrist keine weitere Klage einging und deshalb seit Mitte 2019 für den neuen Abschnitt der B180 unanfechtbares Baurecht vorliegt.
Landrat Markus Bauer bedauert, in einem Interview mit der MZ, dass eines der wichtigsten Straßenbauprojekte im Salzlandkreis nicht wie geplant umgesetzt werden kann. „Damit müssen die Bürger insbesondere in Aschersleben, Westdorf und Welbsleben weiter auf eine Verkehrsentlastung warten.“ Die neuerliche Verzögerung ist aus Sicht des Salzlandkreises umso schwerwiegender, weil es mehr Verkehr gibt, seitdem die ehemalige Bundesstraße 6n Autobahn 36 heißt.
Aktuell hatte das zuständige Amt für Landwirtschaft und Forsten Mitte mit dem Flurbereinigungsverfahren begonnen, um die notwendigen Flächen der Landesstraßenbaubehörde zuzuordnen.
In diesem Monat war die Hamstersuche auf den landwirtschaftlichen Flächen geplant und im Anschluss sollte die archäologische Dokumentation erfolgen. Für diese notwendigen Vorbereitungen wurden ursprünglich bis zu zwei Jahre angesetzt. Damit wäre ein Baubeginn Mitte 2021 möglich gewesen, heißt es in einer Pressemitteilung des Salzlandkreises.
Durch die aktuelle Klage werde das Verfahren zur Flurbereinigung unterbrochen.
Wann mit einem Baustart zu rechnen ist, konnte die Landesstraßenbaubehörde gegenüber dem Salzlandkreis nicht sagen.
Planung seit 2004 wurde immer wieder mit Klagen verzögert
Der Neubau der B 180 Ortsumfahrung Aschersleben/Süd war bereits im Bundesverkehrswegeplan 2003 als Vorhaben des vordringlichen Bedarfes ausgewiesen.
Die Planungen wurden erstmals im Jahr 2004 von der Landesstraßenbaubehörde vorgestellt. Aus verschiedenen Trassenvarianten wurde eine Vorzugstrasse im Raumordnungsverfahren 2006/2007 ermittelt, welche mit der Raumordnung einschließlich der Umweltbelange vereinbar ist.
Das Planfeststellungsverfahren zur Herstellung des Baurechts startete im August 2011. Zum Planfeststellungsbeschluss im Jahr 2015 gingen insgesamt drei Klagen ein. Dadurch wurde ein Planänderungsbeschluss notwendig, welcher samt planfestgestellter Unterlagen im März 2019 bei der Stadtverwaltung Aschersleben zur Einsichtnahme auslag. Dagegen ging zu diesem Zeitpunkt keine weitere Klage ein. (mz)
https://www.mz-web.de/aschersleben/suedumfahrung-b180-baubeginn-verzoegert-sich-durch-klage-36540306