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Es werden Posts vom Januar, 2020 angezeigt.

konkreter Hinweis auf die nächste Phase

Grund für neuen Optimismus ist die Verlautbarung im Amtsblatt, dass für den Bau der Ortsumfahrung Aschersleben-Quenstedt die notwendigen Flächen den Eigentümern zum 01.03.2020 entzogen werden. Gemäß vorläufiger Anordnung der Flurbereinigungsbehörde ist der Neubau der Ortsumfahrung im Bundesfernstraßenausbaugesetz beschlossen und das Bauvorhaben als „Vordringlicher Bedarf“ eingestuft. Deshalb werden den Eigentümern der Besitz und die Nutzung der Grundstücke, welche für das Bauvorhaben notwendig sind, zum 01.03.2020 entzogen .   Gekoppelt damit ist die sofortige Vollziehung , sodass Einsprüche keine aufschiebende Wirkung haben, so die offizielle Bekanntmachung des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten. Die Übersichtskarte zur Flurbereinigung zeigt nun auch schon detailliert die Streckenführung mit Auf- und Abfahrten. In der amtlichen Anlage dieser Übersichtskarte sind die zu entziehenden Grundstücke detailliert mit FlurNr. usw. aufgelistet.  https://www.arns

Nachfrage bei den verantwortlichen Politikern

Wir lassen nicht locker und fragen wieder einmal die verantwortlichen Politiker !!! Nachdem aus der amtlichen Verlautbarung zu entnehmen ist dass d er Unternehmensträger plant, im März 2020 mit Maßnahmen im Bereich der zukünftigen Trasse zu beginnen “ und „ein zeitnaher Baubeginn zu erwarten ist“, haben wir eine z ielgerichtete Nachfrage an die Politiker verschiedener Parteien sowie dem Sprecher für Landesentwicklung und Verkehr gestellt, wie sich nun der aktuelle Sachstand zur Umsetzung des Neubaus der B 180 OU Aschersleben/Süd-> Quenstedt darstellt. Auf die Antwort können wir gespannt sein.

ist der Beginn der Arbeiten auf Frühjahr 2020 angesetzt ??

Grund für neuen Optimismus, dass im Frühjahr 2020 nun doch der Spatenstich für die B180n erfolgen wird. Viele Zeichen deuten darauf hin, dass  im Laufe dieses Jahres tatsächlich mit dem Bau der Ortsumfahrung Aschersleben begonnen wird.  Neuester Hinweis ist die Publikation von Planfeststellungs- und Flurbereinigungsbeschluss im Amtsblatt der Stadt Arnstein. Aufhorchen lässt dabei die Passage, wonach allfällig ergriffenen Rechtmitteln im Flurbereinigungsverfahren die aufschiebende Wirkung entzogen  wird, da der Beginn der Arbeiten auf Frühjahr 2020 angesetzt ist. Wer sich noch eingehender für das Projekt interessiert, hier die Projektbeschreibung im Rahmen des Bundeswegeverkehrsplans 2030. Interessanter Artikel aus Ostharz.online -danke an den Autor für die Recherche-