Grund für neuen Optimismus ist die Verlautbarung im Amtsblatt, dass für den Bau der Ortsumfahrung Aschersleben-Quenstedt die notwendigen Flächen den Eigentümern zum 01.03.2020 entzogen werden.
Gemäß
vorläufiger Anordnung der Flurbereinigungsbehörde ist der Neubau der Ortsumfahrung
im Bundesfernstraßenausbaugesetz beschlossen und das Bauvorhaben als „Vordringlicher
Bedarf“ eingestuft.
Deshalb werden den Eigentümern der Besitz und die Nutzung der Grundstücke, welche für das Bauvorhaben notwendig sind, zum 01.03.2020 entzogen.
Gekoppelt damit ist die sofortige Vollziehung, sodass Einsprüche keine aufschiebende Wirkung haben, so die offizielle Bekanntmachung des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten.
Die Übersichtskarte zur Flurbereinigung zeigt nun auch schon detailliert die
Streckenführung mit Auf- und Abfahrten. In der
amtlichen Anlage dieser Übersichtskarte sind die zu entziehenden Grundstücke
detailliert mit FlurNr. usw. aufgelistet.
https://www.arnstein-harz.de/amtsblatt/index.php#gazette_47166
Somit stehen die Zeichen eigentlich recht gut, dass der Beginn der Arbeiten absehbar ist.
Deshalb werden den Eigentümern der Besitz und die Nutzung der Grundstücke, welche für das Bauvorhaben notwendig sind, zum 01.03.2020 entzogen.
Gekoppelt damit ist die sofortige Vollziehung, sodass Einsprüche keine aufschiebende Wirkung haben, so die offizielle Bekanntmachung des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten.
https://www.arnstein-harz.de/amtsblatt/index.php#gazette_47166
Somit stehen die Zeichen eigentlich recht gut, dass der Beginn der Arbeiten absehbar ist.